Recht auf Privatkopie
aus DVD-Recorder-Wiki, der freien Wissensdatenbank
Das Recht auf eine Privatkopie existiert immer noch - auch nach der Gesetztesänderung. :)
Aber Du darfst zum Anfertigen dieser Privatkopie keinen existierenden Kopierschutz umgehen! :(
Hau mich nicht - ich habe mir das nicht ausgedacht ;).
Daher stolpert man bei vielen Aufnahmegeräten über diesen Kopierschutz (die meisten DVD-Recorder erkennen macrovisionsgeschützte DVDs und verweigern dann die Aufnahme), aber technisch ist es natürlich möglich diesen zu umgehen.
Aber das darf man nicht - in keinem Fall. Man darf nicht mal Hinweise darauf geben, wie es möglich wäre den Kopierschutz auszuhebeln (daher kommen auch die in vielen Foren gültigen sehr restriktiven Forumsregeln in Bezug auf solche Themen, weil sich die Forenbetreiber nicht gerne mit der Justiz rumschlagen wollen). Solche Themen werden daher nur noch in Foren diskutiert, die nicht dem geltenen Deutschen Recht (oder sogar EG-Recht, aber das weiss ich nicht genau) unterliegen.
Es hat sogar den irrsinnigen Fall gegeben, dass kurz nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes jemand verklagt wurde, weil der seine alte PC-Heftesammlung über Ebay versteigern wollte. Wieso das? Weil vor dem Gesetz durfte auch in den PC-Heften Tipps und Tricks genannt werden wie man einen Kopierschutz umgeht, um zu seiner rechtmäßigen Privatkopie zu kommen. Tja, also hat dieser jemand mit seinem Hefteverkauf dafür gesorgt, dass Informationen zum Überlisten des Kopierschutzes in Umlauf kamen ... ich habe aber nicht verfolgt, wie genau die Geschichte ausgegangen ist.
Diese Regelung erinnert mich immer etwas an die Geschichte mit den Radarwarnern:
Die darf man sich zwar kaufen :)
aber man darf die Geräte nicht benutzen :( !

